Gehaltsangaben
im Stelleninserat
- Seit 1. März 2011 sind Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler verpflichtet, in Stelleninseraten das im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegte Grundentgelt anzuführen.
- Per 1. Jänner 2012 wird eine Verletzung dieser Regelung geahndet – zuerst muss mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfall mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu 360 Euro gerechnet werden.
Download
Um den Weg durch den Rechtedschungel zu erleichtern, haben wir einen Leitfaden zum Thema „Gehaltsangaben im Stelleninserat“ erstellt, der gratis zum Download bereitsteht.
Die einfachste Form einer gesetzeskonformen Gehaltsangabe:
Für die ausgeschriebene Position gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von monatlich 2.000 Euro brutto.
Überzahlung
Ist das ausschreibende Unternehmen bereit, mehr als das kollektivvertragliche Grundentgelt für die jeweiligen Stellen zu bezahlen, so ist auf diese Bereitschaft in der Stellenanzeige hinzuweisen.
Zeitraum
Der Zeitraum auf den sich das angegebene Entgelt bezieht, ist ebenfalls anzuführen (z.B. Monatsgehalt, Jahresgehalt).
Sonderzahlungen
Anteilige Sonderzahlungen müssen nicht angeführt werden, es sei denn, man entscheidet sich, ein Jahresgehalt anzuführen (dieses muss das 13./14. Gehalt beinhalten).
Spezielle Anforderungen
Gibt es für Positionen spezielle Anforderungen (z.B. „ab dem 10. Verwendungs- gruppenjahr“), so ist auch das kollektivvertraglich festgesetzte Mindestentgelt des entsprechenden Verwendungs- gruppenjahres anzugeben.
Dafür gibt es unterschiedliche Varianten:
Für die ausgeschriebene Position gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von monatlich 2.000 Euro brutto mit Bereitschaft zur KV-Überzahlung.
Auch die Angabe von Jahresgehältern ist möglich:
Für die ausgeschriebene Position gilt ein KV-Mindestgrundgehalt von 37.587 Euro brutto pro Jahr. Geboten wird eine marktkonforme Überzahlung abhängig von Qualifikation und Erfahrung.
Die Angabe von Gehaltsbandbreiten ist ebenfalls zulässig
Das gebotene Bruttomonatsgehalt bewegt sich je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen 2.000 und 2.700 Euro.
Download
Für ausführliche Informationen (Ausnahmen, gesetzliche Grundlage) steht Ihnen der Leitfaden zu „Gehaltsangaben im Stelleninserat“ zur Verfügung:
